• Er ermittelt den aktuellen Verkehrswert von Immobilien jeder Art, unabhängig, unparteiisch und qualifiziert zu einem oder mehreren Stichtagen.
  • Er berücksichtigt bei der Verkehrswertermittlung im Grundbuch eingetragene Rechte und Belastungen, wie -Wohnrechte -Nießbrauch -Geh- und Fahrtrechte -Erbbaurechte usw.
  • Er wendet die in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren wie das –Vergleichswertverfahren -Sachwertverfahren -Ertragswertverfahren an und leitet hieraus den aktuellen Verkehrswert ab.