• Die öffentliche Bestellung und Vereidigung bedeutet, dass der Sachverständige auf seinem Fachgebiet besonders qualifiziert ist und diese Qualifikation durch eine Sachkundeprüfung nachgewiesen hat.
  • Das Gütesiegel “öffentliche Bestellung” wird von der IHK nach einer besonderen Sachkundeprüfung verliehen. Der Sachverständige ist verpflichtet, sich auf seinem Fachgebiet ständig weiter zu bilden.
  • Der Sachverständige ist darauf vereidigt, unabhängig und unparteilich zu handeln. Das bedeutet, dass sich Dritte, denen ein solches Gutachten vorgelegt wird, auf die Ergebnisse verlassen können.
  • Weil öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige unabhängig und unparteiisch sind, werden sie als Gerichtsgutachter bei Prozessen bevorzugt beauftragt.